Richtlinien für eine Aufnahme als Prüfer im Schweizerischen Briefmarken-Prüfer-Verband

Stand: 27.03.2024

BEWERBUNG

1.       Philatelisten, die Prüfer werden wollen, bewerben sich schriftlich beim Präsidenten des Schweizerischen Briefmarken-Prüfer-Verbandes (SBPV). Bewerbungen müssen spätestens am 30. September des Jahres vorliegen. Bewerber sollten das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wobei Ausnahmen in begründeten Fällen möglich sind. Das gewählte Prüfgebiet ist exakt zu beschreiben (Zumstein-Katalognummern oder andere Kataloge/Literatur).

2.       Der Bewerbung sind beizufügen:

a)     Ein allgemeiner und ein philatelistischer Lebenslauf

b)     Drei Referenzen oder zwei Empfehlungen

c)     Einen aktuellen und einwandfreien Auszug aus dem Strafregister

d)     Eine Beschreibung des Umfangs und Inhaltes der eigenen Prüf- und Vergleichssammlung (Briefmarken, Abstempelungen, Philatelistische Belege, Fälschungen, usw.)

e)     Der Nachweis einer mindestens im Aufbau befindlichen Registrierung von Briefmarken, Abstempelungen und philatelistischen Belegen. Die Registrierung hat besonders teure, seltene und/oder fälschungsgefährdete Stücke zu umfassen

f)      Eine Aufstellung über die für das Prüfgebiet vorhandene massgebliche Literatur

g)     Eine Aufstellung der vorhandenen nach der Richtlinie für die Prüfung von Briefmarken, Abstempelungen und philatelistischen Belegen erforderlichen technischen Hilfsmittel

h)     Der Nachweis einer Mitgliedschaft als Briefmarkensammler im VSPhV oder als Berufsphilatelist im SBHV. Bewerber, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, können ihre Mitgliedschaft bei einem vergleichbaren Verband ihres Landes nachweisen

i)       In der Regel eine schriftliche Stellungnahme von zwei ordentlichen Mitgliedern des SBPV, die den Antrag unter Beigabe einer ausführlichen Begründung befürworten. Soweit es für das gewählte Gebiet bereits Prüfer gibt, soll die Stellungnahme durch diese Prüfer erfolgen

j)       Eine schriftliche Erklärung, nach der sich das zur Prüftätigkeit erforderliche Vergleichsmaterial im Eigentum des Bewerbers frei von Rechten Dritter befindet. Auf gegebenenfalls zusätzlich verfügbares Vergleichsmaterial Dritter ist hinzuweisen

k)     Nachweis der Zahlung der Kostenpauschale in Höhe von CHF 900.- (CHF 300.-Vorprüfung, CHF 300.- Hauptprüfung, CHF 300.- Aufnahme) durch Überweisung auf das Konto des SBPV: Schweizerischer Briefmarken-Prüfer Verband, 1257 La Croix-de-Rozon IBAN CH15 0900 0000 4059 2896 8

VORPRÜFUNG

3.       Der Bewerber hat sich einer ersten Prüfung durch einen oder mehrere SBPV-Experten zu unterziehen, die folgenden Bereiche umfasst:

         Allgemeine Kenntnisse der Philatelie, Geschichte, Fachausdrücke

         Erkennen von echten, falschen und verfälschten/reparierten Prüfgegenständen

         Bestimmung von spezifischen Details (Papier, Farbtönungen, Gummierung, Zähnung, Wasserzeichen, Druckverfahren und Entwertungen)

         Grundkenntnisse über die gängigen Druckverfahren sowie Entwertungsarten

Zu Beginn der Vorprüfung ist dem SBPV-Präsidenten eine ein- bis maximal fünfseitige Aufstellung vorzulegen. Diese soll eine Vorstellung des Prüfgebietes, die Benennung bekannter Sammler und früherer Prüfer dieses Gebietes enthalten und auf die Prüfproblematik des Prüfgebiets (wie z.B. vorkommende Ganzfälschungen, Aufdruck-Fälschungen, Stempelfälschungen, Verfälschungen) und den darauf abgestimmten Prüfungsansatz eingehen. Die Vorprüfung findet in der Regel drei bis vier Monate vor der Generalversammlung (GV) statt. Der SBPV-Präsident kann in begründeten Ausnahmefällen von dem Erfordernis der Teilnahme an dieser Prüfung absehen. Eine bestandene Vorprüfung berechtigt zur Teilnahme an der Hauptprüfung. Diese ist spätestens in dem Jahr abzulegen, das dem Jahr der bestandenen Vorprüfung folgt. Hat der Bewerber die Vorprüfung nicht bestanden, kann diese einmal wiederholt werden, spätestens im Jahr nach der nicht bestandenen Vorprüfung. Der SBPV-Vorstand kann in begründeten Fällen Abweichungen von diesen Regelungen beschliessen.

HAUPTPRÜFUNG

4.       Nach erfolgreich abgelegter Vorprüfung ist von einem vom SBPV-Vorstand bestimmten Experten vor der Mitgliederversammlung die Hauptprüfung in dem beantragten Prüfgebiet abzulegen.

Alle SBPV-Experten stehen dem Kandidaten bei. Der vom Vorstand bestimmte Experte begleitet und unterstützt den Kandidaten bis zur Hauptprüfung. Es kann keine explizite Ausbildung (Lehrgang) seitens des Verbandes angeboten werden.

Spätestens vier Wochen vor der Hauptprüfung erfolgt eine Testsendung mit einer dem Prüfgebiet angemessenen Anzahl von Prüfvorlagen zur Bearbeitung an den Kandidaten. Die Rücksendung der Prüfsendung muss innerhalb von 20 (zwanzig) Tagen, im Ausnahmefall nach Absprache, erfolgen. Die Ergebnisse der Testsendungen finden bei der abschliessenden Beurteilung der Hauptprüfung durch die Experten Berücksichtigung.

5.       Zur Hauptprüfung hat der Kandidat sein vollständiges Vergleichsmaterial (Prüfsammlung) im Original sowie seine Registrierung (Kartei, digitales Archiv usw.) vorzulegen. In begründeten Ausnahmefällen kann der SBPV-Experte von der Vorlage des vollständigen Vergleichsmaterials bzw. der vollständigen Registrierung absehen.

Die Prüfung beginnt mit einem ca. 15- bis 20-minütigen Vortrag des Kandidaten. Der Vortrag umfasst eine Vorstellung des Prüfgebietes, die Benennung bekannter Sammler und früherer Prüfer dieses Gebietes sowie die Darstellung der Prüfproblematik des Prüfgebiets (bspw. vorkommende Fälschungen und Verfälschungen) und den darauf abgestimmten Prüfungsansatz.

Anschliessend findet durch die Experten eine mündliche und praktische Prüfung auf den folgenden Gebieten statt:

         Kenntnisse im beantragten Prüfgebiet (Marken, Entwertungen, Postgeschichte, Fälschungen)

         Prüfungsmethodik unter Berücksichtigung der Besonderheiten des beantragten Prüfgebiets

         Erkennen von echten, falschen und verfälschten/reparierten Prüfgegenständen des beantragten Prüfgebiets

         Entwurf eines Attest-Textes über ein von dem Experten vorgelegtes Prüfstück

         Grundkenntnisse über das Regelwerk des SBPV (Prüfordnung, Richtlinie für die Prüfung von Briefmarken, Abstempelungen und philatelistischen Belegen, Richtlinie für die Erstellung von Attesten usw.)

EXPERTENBEURTEILUNG PRÜFUNGSERGEBNIS

6.       Das Ergebnis der durchgeführten Hauptprüfung ist durch die Abstimmung der Experten über die Eignung des Kandidaten als Prüfer mit JA oder NEIN festzustellen. Enthaltungen bei der Abstimmung über die Eignung des geprüften Kandidaten sind nicht zulässig. Die Experten berichten dem Vorstand über den Verlauf und das Ergebnis der Hauptprüfung. Sie geben dem Vorstand das Prüfungsergebnis bzw. Abstimmungsergebnis bekannt. Die Experten sind weder verpflichtet noch berechtigt, den Kandidaten über das Ergebnis der Hauptprüfung zu unterrichten. Bei Kandidaten, die die Hauptprüfung bestanden haben, bestimmt der Vorstand den Konsultationspartner für die Dauer der ausserordentlichen Mitgliedschaft des Kandidaten. Der Vorstand ist berechtigt zusätzliche Bedingungen für die Prüftätigkeit während der Dauer der ausserordentlichen Mitgliedschaft zu bestimmen.

AUFNAHME

7.       Der Präsident berichtet dem Bewerber das Prüfungsergebnis und, falls alle Prüfungen bestanden sind, ladet er den Kandidaten zur Mitgliederversammlung ein. An der Mitgliederversammlung des SBPV stellt sich der erfolgreiche Kandidat vor. Anschliessend wird entsprechend der Satzung über die Aufnahme entschieden. Der neue Prüfer oder Hospitant unterschreibt die SBPV-Verpflichtungserklärung und eine Erklärung zum Datenschutz, womit er ein Status als ausserordentliches Mitglied (2 Jahre Probezeit mit der Begleitung) erhält.

Statusbeschreibung: Bewerber (Dossier eingereicht), Kandidat (Bewerbung akzeptiert und kann an der Vorprüfung teilnehmen), Hospitant (hat Fachprüfung wesentlich bestanden) und Prüfer (hat Fachprüfung bestanden).

Die Mitgliedsaufnahme kann über folgende Schaltfläche als PDF heruntergeladen werden